Umgang mit Unterlagen über Krankheit und Urlaub

Da Informationen über urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheiten im Hinblick auf die Planung der gemeinsamen Arbeit auch für vorgesetzte Personen und die Kolleginnen und Kollegen von Interesse sind, stellt sich immer wieder die Frage, wer zu diesen Informationen Zugang haben darf.

Unterlagen über Krankheit und Urlaub gehören zu den Personalaktendaten.

Die folgende Seite erläutert, was beim Umgang mit solchen Unterlagen zu beachten ist, und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“