Klausurenkorrektur als Auftragsverarbeitung?

Klausurenkorrekturen sind oftmals zeitaufwendig. So kommt es vor, dass sich die Hochschulen für diese Tätigkeiten Hilfe bei Personen, die nicht in einem Dienstverhältnis mit der Hochschule stehen, suchen. Im Rahmen eines Werkvertrages werden Korrektorinnen oder Korrektoren mit der Korrektur von Klausuren und Prüfungen betraut. Doch handelt es sich bei der Korrektur einer schriftlichen Klausur, die zur Korrektur an eine externe Korrektorin bzw. einen externen Korrektor, die oder der im Rahmen eines Werkvertrages an die Universität gebunden ist, um eine Verarbeitung im Auftrag? Mit dieser Frage beschäftigt sich unsere Stellungnahme.

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