NRW: Mitarbeiterdaten im Internet/Intranet

Möchten Hochschulen auf ihren Webseiten neben der allgemeinen Organisation auch Erreichbarkeitsdaten von Mitarbeitern veröffentlichen, beispielsweise durch den Zugriff auf ein Erreichbarkeitsverzeichnis, so ist aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes zu beachten:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“