Impressumspflicht

Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz besteht für Angebote im Internet eine Pflicht zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung. Diese Impressumspflicht ergibt sich aus Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Öffnet in neuem Fenster bzw. aus § 18 Medienstaatsvertrages (MStV) Öffnet in neuem Fenster .

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“