Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz besteht für Angebote im Internet eine Pflicht zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung. Diese Impressumspflicht ergibt sich aus Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bzw. aus § 18 Medienstaatsvertrages (MStV) .
Impressumspflicht
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