Aufbewahrungsfrist von Einwilligungen, Widerrufen und Widersprüchen

Die Frage die sich unmittelbar an die Notwendigkeit einer Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet anschließt, ist die nach der Dauer, die diese Einwilligungserklärungen bzw. etwaige Widerrufe aufzubewahren sind.

Dieselbe Frage stellt sich bei Widersprüchen, also für den Fall, dass die Datenverarbeitung auf eine Rechtsnorm gestützt wird und der Betroffene von einem Widerspruchsrecht Gebrauch macht, beispielsweise nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Öffnet in neuem Fenster oder § 12 Abs.5 S. 2 baden-württembergisches Landeshochschulegesetz (LHG BW) Öffnet in neuem Fenster .

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“