Einsicht in Personalakten durch die Innenrevision

Wie ist das eigentlich, wenn die Innenrevision auf die Personalabteilung zugeht und z.B. für Organisationsuntersuchungen um Einsicht in bestimmte Personalakten bittet: Muss die Personalabteilung dies ablehnen, etwa mit Verweis auf den Grundsatz der Vertraulichkeit der Personalakte? Oder kann die Innenrevision – genau wie die Personalabteilung ist sie ja Teil der Hochschule – dies verlangen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Kann sie z.B. die Einsicht in Tätigkeitsbeschreibungen von Beschäftigten, die in der Personalakte enthalten sind, einfordern, um für bestimmte Mitarbeiterbereiche Eingruppierungsprüfungen durchzuführen, sei es für eine interne Kontrolle der Einhaltung der Eingruppierungsvorschriften oder für eine Prüfung der Personalausgaben?

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