Als „Recht auf Vergessen“ oder „Recht auf Vergessenwerden“ hat es Schlagzeilen gemacht – das Ergebnis des Urteils des EuGH von Mitte Mai 2014.
Dieses Recht ist sicherlich das für den einzelnen Bürger wichtigste Ergebnis dieser Rechtsprechung. Daneben sind einige weitere Ausführungen rechtlich von Interesse.
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