Auf unserer Webseite „Urteile: Erhebung der Anrede“ stellen wir Ihnen ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vor, das sich ausdrücklich mit der Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Erhebung der Anrede „Frau“ / „Herr“ zum Zwecke der personalisierten Ansprache von Personen beschäftigt. Das Urteil des EuGH war aber nicht das erste, das sich mit Fragen der Pflichtangaben der Anrede „Frau“ / „Herr“ beim Fahrkartenerwerb auseinandersetzte. Auch nationale Gerichte hatten sich damit, allerdings nicht aus datenschutzrechtlicher Sicht, sondern im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts beschäftigt.
Nachfolgenden stellen wir Ihnen einige dieser nationale Entscheidungen näher vor.