In vielen Betrieben, Firmen, Behörden und auch Hochschulen gibt es neben der Möglichkeit das Internet zu nutzen auch die Möglichkeit, sich innerhalb eines „Intranets“ – z.B. in einem betriebsinternen Forum – auszutauschen. Nun hatte das Hessische Landesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob der Entzug der Schreibberechtigung eines Mitarbeiters wegen persönlichkeitsverletzender Äußerung für ein solches Forum rechtmäßig war.
Schreibverbot im Intranet
Stand: