Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein externer Datenschutzbeauftragter, der zudem als Rechtsanwalt tätig ist, als gewerblicher Unternehmer – mit den entsprechenden Folgen – zu sehen ist.
Externer Datenschutzbeauftragter als gewerblicher Unternehmer
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