In nachfolgender Stellungnahme haben wir uns mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Regelungen des LHG über Lehrveranstaltungsevaluationen auch auf medizinische Lehrveranstaltungen anwendbar sind. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass es mit § 2 Abs. 9 ÄAppO eine spezifische Reglung gibt, die etwas über Lehrveranstaltungsevaluationen aussagt.
Evaluation von medizinischen Lehrveranstaltungen
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