Evaluation von medizinischen Lehrveranstaltungen

In nachfolgender Stellungnahme haben wir uns mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Regelungen des LHG über Lehrveranstaltungsevaluationen auch auf medizinische Lehrveranstaltungen anwendbar sind. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass es mit § 2 Abs. 9 ÄAppO eine spezifische Reglung gibt, die etwas über Lehrveranstaltungsevaluationen aussagt.

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