EuGH zu deutschen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten

Am 30.03.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung (Az. C-34/21) Öffnet in neuem Fenster getroffen, deren Folgen weitreichend sein können.
Hintergrund ist ein Streit in Hessen zwischen dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer und dem Kultusministerium unter anderem darüber, ob bei der Einführung von Videokonferenzsystemen in der Schule auch die Lehrerinnen und Lehrer hätten einwilligen müssen oder die mit einem Videokonferenzsystem verbundene Verarbeitung ihrer Daten auf eine Rechtsgrundlage (hier: § 23 Abs. 1 S. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz vom 03.05.2018 (HDSIG) und § 86 Abs. 4 Hessisches Beamtengesetz vom 27.05.2013 (HBG) gestützt werden konnte.

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