Mitteilungen über Entzug eines Hochschulgrades

Ein für alle Beteiligten eher unangenehmes Thema sind Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Bisweilen gehen die Folgen so weit, dass Hochschulgrade entzogen werden.
Häufig wird dabei die Frage aufgeworfen, wem davon Mitteilung gemacht werden darf. Denn – so fragen sich viele – was nutzt der Entzug beispielsweise des Doktorgrades, wenn niemand davon erfährt.
Und wie wird beispielsweise verhindert, dass die Dissertation weiter in Umlauf ist, obwohl sich gerade diese als Plagiat erwiesen hat.
Zumindest dann muss es doch möglich sein, den Verlag zu benachrichtigen – oder etwa nicht?

Und: Darf die Dissertation entsprechend gekennzeichnet werden und gar ein Vermerk dazu im Online-Katalog der Hochschulbibliothek veröffentlicht werden? Darf der Arbeitgeber (soweit bekannt) informiert werden? Darf eine Information an andere Hochschulen über den Entzug des Doktorgrades verschickt werden?

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