Seit dem Jahre 2005 verlangen die Finanzämter auch von den Hochschulen eine elektronische Abgabe ihrer Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen.
Gegen die elektronische Übermittlung der entsprechenden Steuerdaten bestehen keine (datenschutz)rechtlichen Einwände.
Soweit uns zugänglich ist, werden mit den amtlichen Steuervordrucken zur Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung keine personenbezogenen Daten von Beschäftigten übermittelt, sondern lediglich Beträge als Berechnungsgrundlage angegeben.