Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Pressemitteilung) hat mit Beschluss vom 01.12.2021 (6L 738/21.WI) einer Hochschule im Wege der einstweiligen Anordnung die Einbindung eines „Cookie-Dienstes“ auf ihrer Webseite untersagt, bei dem IP-Adressen der Webseitennutzer auf Servern verarbeitet werden, die auf ein in den USA ansässiges Cloud-Hosting-Unternehmen registriert sei.
Nutzung eines „Cookie-Dienstes“, bei dem personenbezogene Daten auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befindet, verarbeitet werden
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