Nutzung eines „Cookie-Dienstes“, bei dem personenbezogene Daten auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befindet, verarbeitet werden

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Pressemitteilung) Öffnet in neuem Fenster hat mit Beschluss vom 01.12.2021 (6L 738/21.WI) Öffnet in neuem Fenster einer Hochschule im Wege der einstweiligen Anordnung die Einbindung eines „Cookie-Dienstes“ auf ihrer Webseite untersagt, bei dem IP-Adressen der Webseitennutzer auf Servern verarbeitet werden, die auf ein in den USA ansässiges Cloud-Hosting-Unternehmen registriert sei.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

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