Hosting-Dienstleistungen durch europäische Tochtergesellschaft eines US-Konzerns – Drittlandtransfer?

Liegt eigentlich schon dann eine Datenübermittlung in ein Drittland vor, wenn zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein europäisches Unternehmen eingesetzt wird, dessen Muttergesellschaft ihren Sitz in den USA hat und möglicherweise dem Cloud Act unterworfen ist? Spielt es eine Rolle, ob die Tochtergesellschaft selbst und gegebenenfalls ihre Server, auf denen die Daten verarbeitet werden, sich in der EU befinden?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich eine Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg sowie ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe im anschließenden Rechtsmittelverfahren.

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