Der Praxis-Fall
Der Fall kommt so oder ähnlich immer wieder vor:
Ein Absolvent/eine Absolventin einer Hochschule macht an einer Universität in einem so genannten „unsicheren“ Drittland ein weiterführendes Studium (PhD o.Ä.). Um dieses durchzuführen bittet der Absolvent/die Absolventin die ehemalige Hochschule, die Abschlusszeugnisse direkt an die Drittland-Universität zu schicken (vorzugsweise per E-Mail). Die dortige Universität akzeptiert – nach Aussage der betroffenen Person – nur Dokumente, die direkt von der ausstellenden Hochschule geschickt werden. Eine Einwilligungserklärung für die Versendung der Dokumente wird beigelegt.