Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission

Ein „Instrument“ der Art. 44 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die Datenübermittlung in sog. Drittländer zu rechtfertigen, stellen die Standarddatenschutzklauseln (SDK) der EU-Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DS-GVO dar.

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In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“