Dienstreisen in die USA – datenschutzrechtliche Relevanz der Einreisebestimmungen

Dienstreisen können in die unterschiedlichsten Länder führen. Und sicherlich auch in die USA. In die USA Reisende müssen vor der Einreise sehr umfangreiche (persönliche) Angaben machen. Unsere Überlegungen lassen sich aber auch auf Reisen in andere Ländern übertragen, wenn eine Abfrage persönlicher Daten erfolgt oder das Risiko eines Zugriffs auf personenbezogene Daten besteht.

Denn eine Frage stellt sich aus Sicht der Hochschule in jedem Fall: Ist sie für die Übermittlung dieser Daten verantwortlich, wenn eine beschäftigte Person eine Dienstreise in die USA macht? Und welche Folgen hat die Beantwortung dieser Frage?

Drei Dinge seien vorab verraten:
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht ganz einfach.
Eine wirklich zufriedenstellende datenschutzrechtliche Lösung gibt es nicht.
Auch dienstrechtliche Belange müssen mitbedacht werden.

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In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“