„Zusatz“-Zertifizierung für „HR-Daten“

In unserem „Videovortrag EU-U.S. Data Privacy Framework – Teil 1 “ weisen wir unter 3. „Sind die USA jetzt ein sicheres Drittland“ (siehe auch Handout S. 3) darauf hin, dass bei Beschäftigtendaten immer erst zu prüfen ist, ob sich die Zertifizierung des US-Unternehmens auf der „Data Privacy Framework (DPF)- Liste“ auch auf diese Datenkategorie („HR-Daten“) bezieht.

Nach Sinn und Zweck des DPF ist es doch eigentlich eindeutig, dass es dabei um die Daten beschäftigter Personen der übermittelnden Stelle (also der Stelle im EWR) geht. Oder?

Beginnen wir zunächst von vorne:

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