2010 erhielten viele Hochschulen E-Mails, die angeblich von MeinProf e.V. stammten. Was hatte es damit auf sich?
Die Informationen dazu stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor.
E-Mail von MeinProf e.V.
In letzter Zeit erreichen einzelne Personen an Hochschulen bundesweit E-Mails folgenden Inhalts, denen die in der E-Mail beschriebene Liste von DozentInnen beigefügt ist:
Sehr geehrter Herr X,
Sie kennen wahrscheinlich das Online-Portal MeinProf.de, auf dem Studierende die Qualität ihrer Lehrveranstaltungen und damit indirekt ihre DozentInnen bewerten können. Dazu geben die Dozierenden oder Studierenden Angaben zu den DozentInnen und den Lehrveranstaltungen, sog. Dozentenprofile, auf MeinProf.de ein. Auch an der Uni XY wurden so bereits 370 Dozentenprofile angelegt.
Wir gehen davon aus, dass viele DozentInnen bereits Kenntnis von ihren Profilen auf MeinProf.de haben. Viele nutzen auch aktiv die Möglichkeiten, die das Portal ihnen zur Verfügung stellt (eine Übersicht der Vorteile einer Registrierung als DozentIn finden Sie hier:
http://www.meinprof.de/info/register_docent). Wir streben als Betreiber des Portals MeinProf.de aus Gründen des Datenschutzes und der Beteiligung der DozentInnen aber an, die DozentInnen möglichst flächendeckend darüber zu informieren, dass über sie ein Profil auf MeinProf.de angelegt wurde. Da die Angabe einer elektronischen Erreichbarkeit bei der Erstellung eines Dozentenprofils nicht implementiert ist, die Ermittlung der elektronischen Erreichbarkeit einzelner DozentInnen einen erheblichen Aufwand bedeutet und erfahrungsgemäß auch zu unzutreffenden oder veralteten Ergebnissen führt, schreiben wir nicht alle DozentInnen an Ihrer Hochschule an. Mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind wir vielmehr übereingekommen, dass wir stattdessen jeweils die zentrale, für den Datenschutz an Ihrer Hochschule verantwortliche Stelle informieren.Sie erhalten diese Nachricht, da Sie der Datenschutzbeauftragte der Uni XY sind.
Im Anhang finden Sie eine Liste der bisher für Ihre Hochschule angelegten Profile. Wir beschränken uns dabei auf diejenigen DozentInnen, die noch nicht sicher über deren Existenz informiert worden sind. Dozentenprofile, die von den Dozierenden selbst angelegt wurden, sind daher nicht enthalten. Die Liste umfasst die vollständigen Namen – soweit bei uns verzeichnet – und Schwerpunkte der DozentInnen sowie direkte Links zu den Profilseiten auf MeinProf.de. Wir übermitteln Ihnen diese Liste zur Sicherheit sowohl als HTML-Dokument als auch als Excel-Tabelle. Wie bitten Sie, die Nachricht über die Anlage eines Dozentenprofils in geeigneter Weise an die betroffenen DozentInnen an Ihrer Hochschule weiterzugeben.
Da dies die erste Benachrichtigung ist, kann die Liste etwas umfangreicher ausfallen. Zukünftige Benachrichtigungen werden weniger Daten enthalten, da sie nur noch die in der Zwischenzeit neu angelegten Dozentenprofile beinhalten werden. Wir werden einen regelmäßigen Benachrichtigungszeitraum von 14 Tagen vorsehen. Solange allerdings keine neuen Dozentenprofile an der Uni XY angelegt werden, erhalten Sie auch keine weiteren Nachrichten von uns.
Wir können den Benachrichtigungszeitraum gerne ändern, falls Sie das wünschen: Alternativ informieren wir Sie gerne jede Woche oder nur einmal im Monat über neue Dozentenprofile. Schicken Sie uns dafür einfach eine kurze E-Mail an datenschutz@meinprof.de und wir nehmen die Änderungen für Sie vor. Kontaktieren Sie uns auch bitte, falls wir etwas an den über Sie verzeichneten Daten ändern sollen.
Datenschutz lebt vom Mitmachen. Wir möchten daher den Erfolg dieses Benachrichtigungsweges evaluieren. Bitte teilen Sie uns mit, ob und ggf. wie Sie die DozentInnen an Ihrer Hochschule über die Anlage eines Profils auf MeinProf.de informiert haben oder informieren wollen. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail an datenschutz@meinprof.de oder kontaktieren Sie uns über die unten angegebene Telefonnummer. Sollten Sie an Ihrer Hochschule nicht oder nicht mehr für den Datenschutz zuständig sein, würden wir Sie bitten, uns zu benachrichtigen und uns den korrekten Ansprechpartner zu nennen, um Sie zu entlasten.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit Dank für Ihre Mitwirkung und freundlichen Grüßen,
das MeinProf-Team—
MeinProf e.V. – Lepsiusstraße 15, 12163 Berlin
Telefon: +49.30.20239249, Fax: +49.30.202392499
Web: http://www.meinprof.org/ – E-Mail: info@meinprof.org
Vereinsregister-Nr.: VR 26354 B (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg)
Steuer-Nr.: 27/672/56023 (Finanzamt für Körperschaften I, Berlin)
Wir wurden mehrfach darauf angesprochen, was davon zu halten sei.
Unklarheiten
Unklar war dabei:
- ob der Absender tatsächlich der Betreiber von MeinProf.de ist:
Die E-Mail ist unpersönlich unterzeichnet, so dass kein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Es wurden verschiedentlich auch Bedenken geäußert, ob es sich dabei um eine Werbemaßnahme handelt. - ob das Vorgehen tatsächlich mit dem Berliner Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LDI) abgesprochen ist.
ZENDAS hat daher in KW 17 sowohl MeinProf e.V. als auch den LDI um Auskunft zu der angeblichen Übereinkunft gebeten.
Unsere Anfrage an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit war wie folgt:
An den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
[…]
sehr geehrte Damen und Herren,[…]
In den letzten Tagen erhalten Hochschulen E-Mails der nachstehenden Art,
denen eine Liste mit Dozentennamen, Fachbereich und URL zum Profil
beigefügt ist. Diese E-Mails sind an eine Person innerhalb der
Hochschule adressiert, die auf der Webseite mit dem Thema Datenschutz in
Verbindung gebracht werden kann.Diese E-Mail führt zu erheblichen Irritationen bei den Hochschulen nicht
nur in Baden-Württemberg und wir erhielten Nachfragen, was es damit auf
sich hat. Diese Nachfragen würden wir gerne beantworten, benötigen
jedoch dazu selbst weitere Informationen.Da in dieser E-Mail darauf verwiesen wird, das Verfahren der Information
einer Person an der Hochschule sei mit dem LDI abgestimmt, bitten wir
hierzu um Ihre Stellungnahme: Ist dies richtig und könnten Sie uns diese
„Übereinkunft“ zur Verfügung stellen?Nach § 33 Abs. 1 BDSG hat eine Information der Betroffenen zu erfolgen,
eine Information einer zentralen Stelle der Hochschule genügt u.E. daher
zunächst nicht.
Können Sie uns hierzu sagen, aufgrund welchen Tatbestands des § 33 Abs.
2 BDSG bzw. aus welchem anderen Grund der LDI hier eine Mitteilung der
Betroffenen für entbehrlich hält?Wir können keine Verpflichtung der „zentralen“ Person erkennen, diese
Information an die einzelnen Betroffenen weiter zu leiten, sie sind
nicht Teil der für diese Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle. Sind
Sie hier anderer Auffassung?
Die mangelnden Ressourcen an den Hochschulen verbieten es aus unserer
Sicht, diese Personen zum „Handlanger“ von MeinProf.de zu machen.Für Ihre Mühe vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
(Anlage: E-Mail von MeinProf e.V)
Der Berliner Beauftragte für Datenschutzschutz und Informationsfreiheit hat am 30.04.10 auf unsere Nachfrage geantwortet.
MeinProf e.V. hat ZENDAS am 14.05.10 eine Antwort geschickt und sich darin auch zur E-Mail „bekannt“.
Wir stellen Ihnen im folgenden beide Antworten vor:
Angwort des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 30.04.10 zur angebliche Übereinkunft
Es sei „zumindest missverständlich, wenn der MeinProf e.V. von einer ‚Übereinkunft‘ “ mit dem LDI schreibe, “ ‚…stattdessen jeweils die zentrale, für den Datenschutz an Ihrer Hochschule verantwortliche Stelle zu informieren‘ „.
Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das der LDI gegen MeinProf e.V. führe, sei auch Gegenstand, dass der Verein als Anbieter der Plattform www.meinprof.de seiner nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG bestehenden Verpflichtung, betroffene DozentInnen über die erstmalige Übermittlung ihrer Daten zu benachrichtigen, nicht nachgekommen sei.
Im Verlauf des Verfahrens hat sich der MeinProf e.V. hierzu zwar doch bereiterklärt und bei uns nachgefragt, ob Benachrichtigungen auch gesammelt an die/den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Hochschule zur Weiterleitung an die Betroffenen gesandt werden könnten.
Wir haben dazu mitgeteilt, dass auch durch ein solches Mittlungsverfahren der gesetzlichen Benachrichtigungspflicht Genüge getan werden könnte, wenn und soweit sich die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sich dazu bereitfinden, entsprechende Nachrichten an die Dozentinnen und Dozenten ihrer jeweiligen Hochschule weiterzuleiten (wir teilen Ihre Auffassung, dass die Information der bzw. des Hochschuldatenschutzbeauftragten allein nicht ausreicht).
Es steht den Datenschutzbeauftragten der Hochschulen natürlich völlig frei, ob sie bei der Benachrichtigung mitwirken wollen oder nicht. Hierzu bestehen aus unserer Sicht selbstverständlich keinerlei (gesetzliche oder sonstige) Verpflichtungen und wir haben auch keine diesbezügliche Empfehlung ausgesprochen.
Wir werden uns in der Angelegenheit nochmals an den Verein wenden und dies klarstellen.
(Quelle: E-Mail des LDI an ZENDAS vom 30.04.10)
Antwort von MeinProf e.V. vom 14.05.10
[…]
Hintergrund unserer Mitteilungen ist, dass zwischen dem Berliner
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und dem
MeinProf e.V. die Anwendbarkeit von § 33 Abs. 1 BDSG auf nicht
kommerzielle Meinungsportale wie MeinProf.de umstritten ist. Dieser
Streit ist Gegenstand des Ihnen bekannten Bußgeldverfahrens. Wir stehen
auf dem Standpunkt, dass die Benachrichtigungspflicht nach § 31 Abs. 1
BDSG für den MeinProf e.V. nicht besteht. Gleichwohl sind wir an einer
einvernehmlichen Lösung mit dem Berliner Landesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit ebenso interessiert wie an einer
möglichst breiten Akzeptanz unseres Angebots bei den DozentInnen und
Hochschulen.Daher haben wir uns entschlossen, die Datenschutzbeauftragten der
Hochschulen bzw. die für Datenschutz zuständigen Stellen der
Hochschulleitungen um Mitwirkung zu bitten, um die Speicherung von Daten
auf MeinProf.de bei den Dozierenden bekannt zu machen. Wir haben diverse
positive Rückmeldungen auf unsere Anschreiben erhalten, sind aber
bedauerlicherweise offenbar auch von manchen Angesprochenen
missverstanden worden. Inzwischen haben wir auch von Ihrer Anfrage an
den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und
dessen Reaktion erfahren.Wir nehmen die von verschiedener Seite geäußerten Fragen und Bedenken
ernst und werden die Reaktionen der Hochschulen und
Datenschutzbeauftragten nunmehr zunächst auswerten und danach
entscheiden, wie wir die Problematik in Zukunft angehen. […]Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[namentlich unterzeichnet]
(Quelle: E-Mail von MeinProf e.V. an ZENDAS vom 14.05.10)
Reaktion von ZENDAS vom 17.04.10 auf die Antwort von MeinProf e.V.
[…]
Ich entnehme [Ihrer E-Mail] zunächst, dass die Benachrichtigungsmail an
Datenschutzbeauftragte von Hochschulen tatsächlich vom MeinProf e.V.
stammt. Das ist ja leider bei unverschlüsselten bzw. unsignierten E-Mails
nicht ohne weiteres ersichtlich.[…]
Inhaltlich finden wir es sehr bedauerlich, dass in Ihrer
Benachrichtigungmail der Eindruck erweckt wird (und nach unserem
Dafürhalten beruht der nicht auf einem Missverständnis, sondern ist
eindeutig so formuliert), das Verfahren, eine Liste von Dozentennamen mit
Links zu den Profilen an den Datenschutzbeauftragten der Hochschule zu
senden, beruhe auf einem Übereinkommen mit dem Berliner LDI. Wie sich
gezeigt hat, ist dies gerade nicht der Fall.Hätten Sie mitgeteilt – so wie in Ihrer nachstehenden E-Mail – dass Sie
rechtlich die Benachrichtigungspflicht anders beurteilen und daher einen
anderen Weg gehen, wäre Ihre E-Mail und Ihr Vorgehen sicherlich
verständlicher gewesen.Die E-Mail erscheint auch nicht als Bitte, sondern Sie kündigen an,
einfach auch zukünftig derartige Benachrichtigungsmails zu schicken.
Es wäre schon psychologisch feinfühliger gewesen, die DSB anzuschreiben
(ohne gleich eine Liste mitzusenden) und zu fragen, wer denn bereit wäre,
eine Information der Lehrpersonen innerhalb der Hochschule vorzunehmen.
So jedoch entsteht der Eindruck, der jeweilige DSB wird für Ihre Dienste
eingespannt.Wie ich aus Gesprächen mit Kollegen auch in anderen Bundesländern weiß,
überrumpeln Sie mit dem erfolgten Vorgehen selbst die DSB, die es
zumindest in Betracht gezogen hätte, eine Information der Lehrpersonen zu
übernehmen, und rufen damit Widerstand hervor.
[…](Quelle: E-Mail von ZENDAS an MeinProf e.V. an ZENDAS vom 17.05.10)
Antwort von MeinProf e.V. vom 21.05.10: Benachrichtigungsprozess gestoppt!
[…]
vielen Dank für Ihre Antwort. Bezugnehmend auf das Schreiben möchte ich
unserer letzten eMail noch folgende Erläuterung hinzufügen:Dass wir die Datenschutzbeauftragten der Hochschulen informieren würden,
war mit dem Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit abgestimmt. Allerdings wurde weder der Inhalt noch
der Prozess der Benachrichtigungen zusammen mit der Berliner Behörde
detailliert spezifiziert. Daher haben wir im guten Glauben die Ihnen
vorliegende Nachricht entwickelt und an die
Hochschuldatenschutzbeauftragten versandt.Leider hat sich nun im Nachhinein herausgestellt, dass die Vorstellungen
beider Seiten doch so weit auseinandergehen, dass wir den
Benachrichtigungsprozess nun zunächst stoppen werden. Alle
Datenschutzbeauftragten, die bisher dem Verfahren nicht explizit
zugestimmt haben, werden bis auf weiteres keine Benachrichtigungen mehr
erhalten und in Kürze separat um Feedback gebeten. Wir werden das
Verfahren daraufhin auswerten und an den Berliner Landesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit herantreten. […](Quelle: E-Mail von MeinProf e.V. an ZENDAS vom 21.05.10)
Rechtliches
Wir vermuten, dass MeinProf e.V. wie folgt vorgegangen ist:
MeinProf recherchierte auf den Webseiten der Hochschule, bei welcher Person der Datenschutz angesiedelt ist.
Diese Personen erhalten dann o.g. E-Mail.
Hintergrund war – wie die Antwort des LDI zeigt-, dass § 33 Abs. 1 BDSG, der für MeinProf e.V. einschlägig ist, fordert, Betroffene
„von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen“, wenn „personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert“ werden.
Damit müsste MeinProf e.V. die DozentInnen informieren, deren Daten bei MeinProf.de gespeichert werden.
Dass dies nicht ohne Aufwand für den Anbieter geht, liegt auf der Hand. Offenbar hat MeinProf e.V. diesen Aufwand für sich als unverhältnismäßig eingeschätzt und ist den Weg gegangen, einfach eine Person an der Hochschule zu informieren und diese (ungefragt) mit der Aufgabe zu betrauen, die DozentInnen zu informieren.
MeinProf e.V. hat in seiner Antwort vom 14.05.10 ausgeführt, nicht der Benachrichtigungspflicht nach § 33 Abs. 1 BDSG zu unterliegen und begründet dies nach der E-Mail vermutlich mit dem nicht-kommerziellen Charakter als Meinungsportal.
Was den nicht-kommerziellen Charakter angeht, gilt:
Tatbestandsvoraussetzung des § 33 Abs.1 BDSG ist das „geschäftsmäßige“ Übermitteln. Eine auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit wäre ein „gewerbsmäßiges“ Übermitteln, was das Gesetz gerade nicht fordert.
Was den Charakter als „Meinungsportal“ betrifft, so macht das Gesetz selbst für Meinungsportale keine Ausnahmen. von der Benachrichtigungspflicht. Möglicherweise wird von MeinProf e.V. damit argumentiert, dass die Meinungsfreiheit aber sonst unverhältnismäßig eingeschränkt wäre. Wir können daher zu diesem Punkt ohne Kenntnis der genauen Argumentation von MeinProf e.V. keine substantiellen abschließenden Ausführungen machen.
Warum MeinProf e.V. mit dem ursprünglichen Vorgehen die Datenschützer an den Hochschulen verärgert hat
Dass das ursprüngliche Vorgehen für Verärgerung sorgt, insbesondere wenn die Übereinkunft mit der Aufsichtsbehörde so gar nicht besteht, liegt auf der Hand.
Hätte MeinProf e.V. zunächst die Datenschutzbeauftragten nach ihrer Bereitschaft gefragt und nicht einfach versucht, den Anschein zu erwecken, die Information der DozentInnen sei nun ihre Aufgabe, wäre das Vorgehen von MeinProf e.V. unter den Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sicher positiver aufgenommen worden.
Rechtlich ist eindeutig, dass die Datenschutzbeauftragten und andere von MeinProf e.V. angeschriebenen Personen nicht verpflichtet sind, die DozentInnen zu informieren, sie können die E-Mails von MeinProf e.V. einfach ignorieren:
Die an der Hochschule für den Datenschutz verantwortlichen Personen sind nicht bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle MeinProf e.V. tätig.
Ihnen wird (ungefragt) eine Aufgabe aufgebürdet, die MeinProf e.V. selber tun müsste (die Benachrichtigung der Betroffenen).
Es dürfte außer Frage stehen, dass die offenbar von den Datenschutzverantwortlichen der Hochschulen erwartete Information der Betroffenen einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordert, der von diesen insbesondere im Hinblick auf das ohnehin für den Datenschutz knappe Zeitbudget vielfach nicht erbracht werden kann.
Natürlich ist die Information der DozentInnen zu begrüßen, aber es ist eine Aufgabe der verantwortlichen Stelle MeinProf e.V.
Selbstverständlich können angeschriebene Datenschutzbeauftragte, die MeinProf e.V. unterstützen möchten, diese Aufgabe auch gerne übernehmen. Ihnen muss nur bewusst sein, dass sie eine Aufgabe für einen Dritten übernehmen. Und es sollte geklärt werden, wer dafür einsteht, wenn in einem Fall eine an sich notwendige Benachrichtigung nicht erfolgt ist und ein Betroffener daraus Ansprüche ableitet.
Alle anderen können getrost die E-Mails von MeinProf e.V. ignorieren bzw. sich dort darüber beschweren und darauf dringen, keine diesbezüglichen E-Mails mehr erhalten zu wollen.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass MeinProf e.V. mitgeteilt hat, den begonnen Benachrichtigungsprozess zu stoppen.
Beispiel-Antwort eines Datenschutzbeauftragten einer Hochschule
Nachfolgend stellen wir Ihnen als Beispiel die Antwort des Datenschutzbeauftragten der Fachhochschule Gießen-Friedberg an MeinProf e.V. zur Verfügung. Diese kann Ihnen die eine oder andere Anregung geben, sofern Sie auf die Benachrichtigungsmail von MeinProf e.V. noch reagieren möchten.
Sehr geehrte Damen und Herren des MeinProf-Teams,
mit E-Mail vom 23. April 2010 bitten Sie mich als behördlichen
Datenschutzbeauftragten der FH Gießen-Friedberg, für den MeinProf e.V.
Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Hochschule, die in dem Internetportal meinprof.de mit
personenbezogenen Daten gelistet sind, über die Speicherung ihrer Daten
zu informieren. Ich gehe davon aus, dass Sie über diesen Weg Ihrer
Benachrichtigungspflicht gem. § 33 BDSG nachkommen wollen.Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich in meiner Funktion als
behördlicher Datenschutzbeauftragter dieser Bitte aus rechtlichen
Gründen NICHT nachkommen werde. Die Benachrichtigungspflicht gem. § 33
BDSG obliegt allein dem MeinProf.e.V als „verantwortlicher Stelle“ i.S.d
Gesetzes. In der „Delegation“ dieser Aufgabe an die
Datenschutzbeauftragten der Hochschulen ist aus meiner Sicht keine
gesetzeskonforme Umsetzung der Benachrichtigungspflicht zu sehen. Auch
wirft das von Ihnen angestrebte Verfahren erhebliche haftungsrechtliche
Fragen für die Hochschulen (und auch den MeinProf e.V.) auf. Immerhin
ist eine unterlassene, nicht richtige oder nicht vollständige
Benachrichtigung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 8 BDSG mit einem Bußgeld von bis
zu fünfzigtausend Euro belegt. Dass der MeinProf e.V. mit seiner Bitte
von den Hochschulen eine Dienstleistung abfordert, die üblicherweise nur
gegen Zahlung einer dem Arbeitsaufwand entsprechenden Vergütung zu
erhalten ist, lasse ich hier unkommentiert.Anmerken will ich aber, dass die Tatsache, dass Sie ihrer
(unverschlüsselten) E-Mail gleich in doppelter Ausfertigung eine Liste
mit den bei meinprof.de gelisteten Dozentinnen und Dozenten der FH
Gießen-Friedberg anhängen, datenschutzrechtlich mehr als bedenklich ist.
So Sie in ihrer E-Mail schreiben „Datenschutz lebt vom Mitmachen“, so
antworte ich darauf: Datenschutz lebt vor allen Dingen von
Professionalität. Die scheint mir nach der Lektüre ihrer E-Mail beim
MainProf e.V. nicht sonderlich ausgeprägt.Ich fasse zusammen:
– Ich werde ihre E-Mail NICHT an die Dozentinnen und Dozenten der
Hochschule „in geeigneter Weise“ weitergeben.
– Ich will zukünftig keine weiteren E-Mails der vorliegenden Art oder
anderen Inhalts vom MeinProf e.V. erhalten.Wollen Sie die bei meinprof.de gelisteten Dozentinnen und Dozenten der
FH Gießen-Friedberg gem. § 33 BDSG benachrichtigen, empfehle ich den
Postweg. Die Namen der Dozentinnen und Dozenten sind Ihnen bekannt, die
Postanschriften der Hochschulen sind öffentlich.Mit freundlichen Grüßen