Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung und Beschlagnahme von Dateien und E-Mails

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beschäftigte sich mit einem Beschluss vom 28.04.2009 (Az. 20 ZD 2/09) Öffnet in neuem Fenster mit der Frage, ob die Durchsuchung und Beschlagnahme von Dateien und E-Mail auf dem dienstlichen Computer im Rahmen eines Disziplinarverfahrens unverhältnismäßig in die Rechte eines Beamten, der sich pornografische Schriften heruntergeladen hat, eingreift.

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