Vorab-Übermittlung durch Hochschule zur Bestellung eines Deutschlandsemestertickets?

Zukünftig soll das Deutschlandticket für Studierende als Semesterticket angeboten werden – allerdings nur im Solidarmodell. D.h. alle Studierenden finanzieren mit einem erhöhten Studierendenbeitrag das Ticket, indem eine gewisse Summe an den jeweiligen Verkehrsbetrieb geht und sie im Gegenzug das Ticket (ohne weitere Kosten) erhalten können.
Im Vorfeld der Einführung des Deutschlandsemestertickets wurde ZENDAS berichtet, dass es geplant sei, dass das Deutschlandsemesterticket – ausschließlich oder zumindest auch – über eine App eines Dienstleisters des entsprechenden Verkehrsbetriebes bezogen werden könne. Bei der App müssten sich Studierende entweder über Shibboleth authentisieren oder mit Geburtsdatum und Matrikelnummer.
Bei der letztgenannten Authentisierungsmethode müsste der Dienstleister die Daten aller bezugsberechtigten Studierender vorab von der Hochschule übermittelt bekommen. Bezugsberechtigt sind nur im jeweiligen Semester eingeschriebene Studierende, soweit nicht eine Ausnahme des Verkehrsbetriebs greift (wohl abhängig von der Vereinbarung mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb sind ggf. nicht bezugsberechtigt Studierende im Urlaubssemester, Auslandssemester, Zweitstudierende).

ZENDAS hat sich auf der Basis der baden-württembergischen Rechtslage Gedanken gemacht, ob diese Vorab-Übermittlung der genannten Daten überhaupt zulässig wäre:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“