An ZENDAS wurde die Frage herangetragen, ob eine Hochschule die E-Mailadresse eines Studierenden, der beispielsweise kurzzeitig für einen Auslandsaufenthalt an der deutschen Hochschule ist, nutzen darf, um diesem Informationen von medizinischen Versorgern, bei denen der Studierende in Behandlung war, weiterzuleiten oder ob die Hochschule die E-Mailadresse des Studierenden – soweit bekannt – dem Krankenhaus oder dem Arzt gar übermitteln darf.
Nutzung und Weitergabe von E-Mailadressen an medizinische Versorger ausländischer Studierender
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