Ab dem 25. Mai 2018 gelten die Regelungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Entsprechend wird es Zeit, sich nach und nach mit der neuen Vorschrift zu befassen.
Auf dieser Seite versuchen wir als dritten und letzten Teil des ersten Überblicks aufzuzeigen, was Hochschulen sofort in Angriff nehmen sollten.
Datenschutz-Grundverordnung – Teil II – Erster Überblick – Wo ist sofortiger Handlungsbedarf?
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