Neben Sanktionen der Aufsichtsbehörden (mit der Frage, ob gegen Hochschulen eine Geldbuße verhängt werden kann, beschäftigen wir uns hier ) kann den Hochschulen im Falle einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung auch drohen, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden.
Schadenersatz nach der DS-GVO
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