Schadenersatz nach der DS-GVO

Neben Sanktionen der Aufsichtsbehörden (mit der Frage, ob gegen Hochschulen eine Geldbuße verhängt werden kann, beschäftigen wir uns hier ) kann den Hochschulen im Falle einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung auch drohen, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“