Meldung von Datenpannen

Mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung treffen die Hochschulen auch Meldepflichten über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (sog. „Datenpannen“). Ist danach eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen, muss diese innerhalb von 72 Stunden erfolgen, nachdem die Verletzung bekannt wurde.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“