Mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung treffen die Hochschulen auch Meldepflichten über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (sog. „Datenpannen“). Ist danach eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen, muss diese innerhalb von 72 Stunden erfolgen, nachdem die Verletzung bekannt wurde.
Meldung von Datenpannen
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