Datengeheimnis

Immer wieder taucht die Frage auf – müssen Mitarbeiter von Hochschulen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden? Und wo finden sich Regelungen dazu?

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“