Datenabgleich Studierenden-Status mit dem LBV (Beschäftigte / wissenschaftliche Hilfskräfte)

ZENDAS ist bekannt geworden, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Überlassung einer Liste von Personaldaten (bei einer ZENDAS bekannten Abfrage handelt es sich hierbei um eine einstellige Beschäftigtenzahl) die personalverwaltenden Stellen der baden-württembergischen Universitäten aufgefordert hat, monatlich einen Datenabgleich mit den Studierendendaten an der jeweiligen Universität durchzuführen und dem LBV den jeweils aktuellen Studierendenstatus mitzuteilen. Bei den auf der Liste befindlichen Personen handelte es sich um jeweils an der Universität nicht-geringfügig beschäftigte wissenschaftliche Hilfskräfte und tariflich Beschäftigte, die neben dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis nach Informationen des LBV auch ordentlich immatrikulierte Studierende an der Universität sind.

Dieses Vorgehen stieß bei ZENDAS auf Bedenken. Inwiefern können Sie der folgenden Bewertung entnehmen:

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