Zugegeben – man hat in diesen Tagen sicher andere Sorgen als den Datenschutz.
Doch gerade bei der Beschäftigung mit dem Coronavirus stolpern Universitäten in der Rolle als Arbeitgeber auch über datenschutzrechtliche Fragen.
Darf beispielsweise namentlich bekanntgemacht werden, wer an Corona erkrankt ist?
Finden Sie unten den nachstehenden Links einigen Äußerungen dazu und zu weiteren Fragen: