4. Chipkarte als ÖPNV-Ticket

Eine multifunktionale Chipkarte soll eine Nutzung derselben durch mehrere eigenständige Abteilungen und verantwortlichen Stellen ermöglichen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“