3. Chipkarte mit der Funktion Authentisierung

Eine wesentliche Funktion von multifunktionalen Chipkarten mit z.B. einem Mifarechip besteht darin, dass eine eindeutige Chip- oder Mifarenummer zur ausschließlichen oder zusätzlichen Authentisierung in Hintergrundsystemen verwendet wird, beispielsweise zur Authentisierung an Zutritts- oder Zeiterfassungssystemen, studentischen Selbstbedienungsterminals. Die datenschutzrechtliche Bewertung der Hintergrundsysteme erfolgt als eigenständige Verfahren und nicht zwingend im Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Bewertung der Verarbeitung personenbezogener Daten mittels eines mobilen Datenträgers (Chipkarte).

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“