Sofern auf der Chipkarte ein Lichtbild aufgebracht wird, geschieht dies beispielsweise vor dem Hintergrund, dass das örtliche Nahverkehrsunternehmen dies fordert, wenn die Chipkarte zugleich als Semesterticket genutzt wird. Mittlerweile gibt es ein Urteil, demzufolge das Aufbringen eines Lichtbildes auf eine „Unicard“ eine Folge für die Hochschule hat, an die kaum jemand gedacht haben dürfte. Diese Entscheidung möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen:
Urteil: Foto auf Unicard – Überprüfung durch Universitätsbibliothek
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