CHE Ranking – eine Fremdevaluation im Sinne des Hochschulgesetzes?

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob es sich beim so genannten CHE Ranking (CHE = CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung) um eine Fremdevaluation handelt, wie sie das baden-württembergische Landeshochschulgesetz (LHG) in § 5 vorsieht.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“