Nachstehend möchten wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorstellen, bei der der Personenbezug der Daten für die Entscheidung keine maßgebliche Rolle spielt, bei der es aber um personenbezogene Daten geht – und zwar um solche eines Forschungsprojekts.
Strafverfolgung? Finger weg von Forschungsdaten!
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