Strafverfolgung? Finger weg von Forschungsdaten!

Nachstehend möchten wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorstellen, bei der der Personenbezug der Daten für die Entscheidung keine maßgebliche Rolle spielt, bei der es aber um personenbezogene Daten geht – und zwar um solche eines Forschungsprojekts.

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