Unterrichtung unterlegener Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens

Die Hochschule ist als Dienstbehörde im Rahmen eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu einer so genannten Konkurrentenmitteilung an die unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet.

Der Frage, ob den unterlegenen Bewerberinnen und Bewerbern aus datenschutzrechtlicher Sicht in dieser Konkurrentenmitteilung auch die Namen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mitgeteilt werden dürfen, widmet sich ZENDAS in diesem Beitrag:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“