Einsicht in Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen beinhalten personenbezogene Daten, mit denen die Hochschule als (potentieller) Arbeitgeber datenschutzkonform umzugehen hat. Dies bedeutet unter anderem, dass die eingegangenen Unterlagen dergestalt aufbewahrt werden müssen, dass sie vor fremder Einsichtnahme geschützt werden. Wer aber darf Einsicht nehmen?

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“