Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen

Sie haben eine freie Stelle an Ihrer Hochschule ausgeschrieben? An die notwendigen Informationen nach Art. 13 DS-GVO haben Sie dabei gedacht? Informationen hierzu finden Sie hier.
Dann trudeln vermutlich nach und nach die Unterlagen der Bewerber bei Ihnen ein. Doch was tun mit den Stapeln von Bewerbungsmappen, vor allem wenn die Wahl getroffen ist und allen anderen Bewerbern abgesagt wird? Vernichten? Zurückschicken? Oder Aufheben für eine später frei werdende Stelle?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die folgende Webseite.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

Er setzt eine Zugriffsberechtigung für die Ebene ‚Verwaltung‘ voraus.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“