Bekanntmachung eines Vorstellungsvortrags/einer Lehrprobe im Rahmen eines Berufungsverfahrens

Wer sich auf eine Professur bewirbt, stellt sich einem Auswahlverfahren – im Rahmen dessen Bewerber, die in die engere Wahl kommen, in der Regel einen Vorstellungsvortrag, teilweise auch eine Lehrprobe, abhalten.
Bei diesen Veranstaltungen sind oftmals nicht nur Mitglieder der Berufungskommission anwesend, sondern weiteres Publikum. Bei einer Lehrprobe ist die Anwesenheit von einer größeren Anzahl von Studierenden als diese Gruppe Mitglieder in der Berufungskommission hat geradezu essentiell.
Daher werden derartige Veranstaltungen in aller Regel angekündigt, teilweise hochschulöffentlich, teilweise aber auch einfach auf der Homepage eines Instituts und damit weltweit zugänglich.

Damit wird bekannt, wer sich gerade auf eine Professur bewirbt. Ist das zulässig?

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