Beschäftigung Minderjähriger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Arbeitsanfall an Hochschulen, insbesondere im Zulassungsverfahren, nimmt stetig zu, so dass es oftmals an Personal fehlt. Die Folge ist, dass zunehmend Aushilfskräfte für einfache Tätigkeiten (z.B. Sortieren und Kuvertieren von Postunterlagen an oder von den Bewerbern, etc.) an der Hochschule beschäftigt werden. Baden-württembergische Hochschulen beabsichtigen, in diesem Bereich teilweise auch Minderjährige als Aushilfskräfte einzusetzen. Dabei kam die Frage auf, was man aus datenschutzrechtlicher Sicht beachten muss. Denn es liegt nahe, dass die minderjährigen Aushilfskräfte bei dieser Tätigkeit zwangsläufig mit personenbezogenen Daten (im Zulassungsverfahren wären es personenbezogene Daten von Studienbewerbern) in Kontakt kommen.

Mit dieser Frage setzen wir uns im Folgenden auseinander:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“