Nach § 75 Abs. 4 Nr. 10 des baden-württembergischen Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat „der Personalrat […], soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über […] Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung […]“. Unklar ist jedoch, ob dem Personalrat dafür ein regelmäßiger halbjährlicher Bericht durch die Geschäftsführung über Qualifizierungsmaßnahmen mit namentlicher Auflistung der Bediensteten ausgehändigt werden darf? Mit dieser Frage beschäftigte sich bereits 2008 in seinem 37. Tätigkeitsbericht, Kapitel 4.9.1 der Hessische Datenschutzbeauftragte.
Bericht über Qualifizierungsmaßnahmen an Personalrat?
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