Datenschutz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM)

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten gibt es das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM). Das bEM soll Langzeiterkrankten oder wiederholt erkrankten Beschäftigten bei der Wiederaufnahme der Arbeit behilflich sein und weiterer Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit vorbeugen. Hierzu beschreibt das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) Öffnet in neuem Fenster ein Verfahren, bei dem auch personenbezogene Daten der Beschäftigten, auch hochsensible Krankheitsdaten, verarbeitet werden.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“