Anfragen durch das Amt für Ausbildungsförderung

Anfragen von Ämtern für Ausbildungsförderung an das Studiensekretariat von Hochschulen sind keine Seltenheit. Die BAföG-Ämter erbitte in diesen Fällen Auskunft über personenbezogene Daten von offenbar geförderten Studierenden.
Ein uns vorliegendes Beispiel fragt Daten eines Studierenden wie Haupt- und Nebenfächer, das Fachsemester, das Hochschulsemester und die Art des angestrebten Abschlusses ab.

ZENDAS hat ausgehend von diesem Beispiel Auskunftsersuchen dieser Art datenschutzrechtlich bewertet und legt im Folgenden ihre Rechtsauffassung dar.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

Er setzt eine Zugriffsberechtigung für die Ebene ‚Verwaltung‘ voraus.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“