Anfragen von Ämtern für Ausbildungsförderung an das Studiensekretariat von Hochschulen sind keine Seltenheit. Die BAföG-Ämter erbitte in diesen Fällen Auskunft über personenbezogene Daten von offenbar geförderten Studierenden.
Ein uns vorliegendes Beispiel fragt Daten eines Studierenden wie Haupt- und Nebenfächer, das Fachsemester, das Hochschulsemester und die Art des angestrebten Abschlusses ab.
ZENDAS hat ausgehend von diesem Beispiel Auskunftsersuchen dieser Art datenschutzrechtlich bewertet und legt im Folgenden ihre Rechtsauffassung dar.