Automatisierte Einzelentscheidung

Gelegentlich – und zunehmend häufiger – fällt er, der Begriff der „automatisierten Einzelentscheidung“.
Aber was bedeutet er eigentlich? Und was hat es datenschutzrechtlich damit auf sich?
Diese Seite möchte einen kleinen Überblick über die Herkunft und die Definition des Begriffes geben und zeigen, wo den datenschutzrechtlichen Verantwortlichen an Hochschulen die automatisierte Einzelentscheidung in der Praxis begegnen kann.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“