Bei den Studienakademien gibt es eine besondere Form von Anfragen, die bei keiner anderen Hochschulart auftaucht.
Der Studierende hat nämlich mit seinem Ausbildungsbetrieb einen Arbeitsvertrag, der ihn verpflichtet, den Ausbildungsbetrieb über seine Noten zu informieren. Nicht immer kommt dem der Studierende nach und in diesen Fällen sind Anfragen der Ausbildungsbetriebe direkt bei der Studienakademie nicht selten.
Eine Übermittlung an den Ausbildungsbetrieb kommt dann in Betracht, wenn der Studienakademie eine Einwilligung des Studierenden dazu vorliegt.
ZENDAS stellt einen Mustertext zur Verfügung, mit dem die Einwilligung – beispielsweise gleich bei Beginn des Studiums – eingeholt werden kann.
Mustertext zur Einholung der Einwilligung für Zeugnisübermittlung an Ausbildungsbetrieb (DHBW)
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