Elektronische Auskunftserteilung nur verschlüsselt

Die Hochschule wurde von einer Behörde um Auskunft über personenbezogene Daten gebeten? Und Ihre Prüfung ergab, dass die Hochschule zur Auskunft berechtigt oder gar verpflichtet ist?
Dann stellt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht gleich die nächste Frage:
Wie soll die Hochschule die Informationen an die anfragende Stelle übermitteln?

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“