Schon 2011 hatte das Bundeskabinett ein Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) beauftragt. Ziel war es, Vorschläge zu erarbeiten, wie Datenermittlungs-, Datenprüfungs- und Übertragungsverfahren im sozialen Bereich verbessert werden können.
Ein Teil der Vorschläge wurde bereits mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-Änderungsgesetz) umgesetzt.
Nunmehr folgt das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) [PDF] .
Dieses enthält hinsichtlich der Verarbeitung von Studierendendaten für die Hochschulen bedeutende Änderungen:
Änderung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung ab dem 01.01.2017
Stand: