Minderjährige an der Hochschule? – Das war früher eine absolute Ausnahme.
Mittlerweile wurde jedoch die Gymnsialzeit verkürzt, die Wehrpflicht gestrichen und teilweise die Stichtagsregelung zur Einschulung verändet – mit der Folge, dass immer mehr Minderjährige an Hochschulen studieren.
Entsprechend sehen sich Hochschulen zunehmend mit Anfragen Erziehungsberechtigter konfrontiert, die Auskunft über ihre Zöglinge verlangen – bspw. ob Veranstaltungen regelmäßig besucht werden und welche Leistungen erbracht bzw. Ergebnisse erzielt wurden.
Darf aus datenschutzrechtlicher Sicht Auskunft erteilt werden?