Checkliste zur Prüfung eines Vertrags über die Datenverarbeitung im Auftrag

Um einen Auftragnehmer mit der Aufgabe einer Datenverarbeitung im Auftrag zu betrauen, muss mit ihm ein Vertrag geschlossen werden. Der Vertrag muss nach den gesetzlichen Regelungen ganz bestimmte Punkte regeln. Diese Mindestinhalte sind in unserem Mustervertrag enthalten, weshalb wir immer empfehlen, diesen zu verwenden.
Sofern sich Dienstleister weigern, steht man in der Regel vor der Aufgabe, den von ihnen vorgelegten Vertrag zu prüfen. Nicht selten fehlen dort gesetzliche Mindestinhalte.
Um die Prüfung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste erstellt – ursprünglich für unsere eigene Arbeit. Aber sie kann auch anderen (hoffentlich) gute Dienste leisten.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“