Immer wieder beschäftigen Fragestellungen zum Personalaktenrecht ZENDAS. Dabei geht es oftmals um die Frage der Aufbewahrungsfristen, insbesondere auch von Abmahnungen und ggf. weiterer Unterlagen. Verbunden ist damit auch die rechtliche Frage, ob die dazu bestehenden beamtenrechtlichen Vorschriften auf Nicht-Beamte Anwendung finden.
Diese Frage möchten wir versuchen, mit unserer Stellungnahme zur Anwendbarkeit von Aufbewahrungsfristen des Landesbeamtengesetzes auf Tarifbeschäftigte
zu beantworten.